I. Getränkelieferung
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der FWWS Wienecke GmbH und dem Besteller / Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die FWWS Wienecke GmbH nicht an, es sei denn, die FWWS Wienecke GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die FWWS Wienecke GmbH Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
2. Bestellung
Nach Eingang der Bestellung erfolgt eine sofortige Bearbeitung. Sollte eine bestellte Ware einmal nicht verfügbar sein, wird der Kunde umgehend benachrichtigt.Bestellungen werden telefonisch, per Fax (evtl. über das Onlineangebot) oder persönlich entgegengenommen. Die Bestellung oder Anforderung des Bestellers sind ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags-/ Liefervertrages mit der FWWS Wienecke GmbH. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die FWWS Wienecke GmbH die Bestellung entweder ausdrücklich annimmt oder die Belieferung der bestellten Ware durchführt oder dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen lässt.
3. Auslieferung und Lieferzeit
Ausgeliefert wird an die vom Kunden angegebene Adresse. Pro Bestellung kann nur eine Lieferadresse angegeben werden. Die Auslieferung der Waren erfolgt durch FWWS Wienecke GmbH. Auslieferungsort ist im Regelfall die Haus- bzw. Wohnungstür des Kunden. Besondere Anlieferungsorte müssen vor einer Anlieferung vereinbart werden. Die Ware ist vom Käufer unverzüglich zu überprüfen.Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. FWWS Wienecke GmbH bemüht sich um kurze Lieferfristen. Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwei Werktage. Wird die Ware zu einem bestimmten Termin benötigt, wird um Mitteilung auf dem Adressformular gebeten. Vom Besteller angegebene Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der FWWS Wienecke GmbH. Die Lieferfrist verlängert sich in Fällen höherer Gewalt und in Fällen, die durch die FWWS Wienecke GmbH nicht zu vertreten sind. Gerät die FWWS Wienecke GmbH in Leistungsverzug, hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
War der Lieferungsversuch erfolglos, kommt der Besteller in Annahmeverzug. Bei vorher vereinbartem Abstellen der Lieferung vor die Tür des Kunden geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Waren auf den Käufer über. Bei Lieferung auf Rechnung ist der ordnungsgemäße Empfang der Ware dem ausliefernden Mitarbeiter auf Rechnung bzw. Lieferschein zu quittieren.
FWWS Wienecke GmbH ist zur Teillieferung berechtigt.
4. Bezahlung
Der Kunde bezahlt die bestellten Waren bei der Anlieferung. Der mit der Lieferung beauftragte Mitarbeiter ist berechtigt gegen Aushändigung der Ware zu kassieren. Firmen- und Gastronomiekunden erhalten die Waren nach Absprache auf Rechnung. Die FWWS Wienecke GmbH behält sich im Einzelfall (Zahlungsverzug) vor, gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern. Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage nach Belieferung fällig. Keine Lieferkosten fallen für Großkunden, Gastronomie und Wiederverkäufer ab einer Mindestbestellmenge von 30 Kisten an. Für Privat-, Messe und Firmenkunden entfallen die Lieferkosten bei einer Mindestbestellmenge von 4 Kisten (Gebinde). Liegt die Bestellmenge unter der Mindestbestellmenge, ist eine pauschale Liefergebühr von EUR 5,00 zu entrichten. Für die Anlieferung von Waren beim Kunden in den Keller, Erdgeschoss oder erste Etage werden keine weiteren Kosten berechnet. Selbiges gilt für die Anlieferung in höheren Etagen, sofern eine funktionierende Aufzugsanlage besteht. Sofern der Aufzug zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht funktionsfähig sein sollte, behält sich die FWWS Wienecke GmbH vor an einem anderen Tag zu liefern oder eine Pauschale von EUR 1,00 je Stockwerk und zu liefernder Kiste zu berechnen.
Die FWWS Wienecke GmbH berechnet für die Lieferung ohne Aufzug in höhere Etagen als das erste Obergeschoss eine Pauschale von EUR 1,00 je Stockwerk und Gebinde. Bei einer vom Besteller zu vertretenden Unmöglichkeit trägt der Besteller die dadurch entstehenden Mehrkosten. Eine Möglichkeit zum Skontoabzug besteht für den Kunde nicht.
5. Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Kommissionsware
Kästen und Fässer werden nur als vollständige Gebinde zurückgenommen. Es wird ein Retourenaufschlag je Gebinde berechnet.
7. Preise
Die Preise der Ware verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt nicht für den Bereich Großhandel und für Wiederverkäufer.
Unsere Preise sind verbindlich, stets freibleibend und verstehen sich in EURO.
8. Leihgegenstände/Leergut/Pfand
Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Es wird Pfandgeld nach Maßgabe der jeweils gültigen Sätze von FWWS Wienecke GmbH erhoben. Das Pfandgeld ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Insofern im Sortiment enthalten, wird bepfandetes Leergut von der FWWS Wienecke GmbH zurückgenommen.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus laufenden Geschäftsverbindungen Eigentum der FWWS Wienecke GmbH. Der Käufer ist, abgesehen vom Eigenverbrauch, berechtigt, über die Waren nur im normalen Geschäftsverkehr gegen angemessene Gegenleistung zu verfügen. Soweit der Käufer die Ware gegen Kredit verkauft, tritt er hiermit die erworbenen Forderungen gegen seine Käufer an uns ab. Alle anderen Verfügungen über die Ware insbesondere Verpfändungen, sind dem Käufer untersagt. Pfändungen von dritter Seite sind der FWWS Wienecke GmbH unverzüglich anzuzeigen. Außerdem tritt der Käufer sämtliche Ansprüche, die ihm wegen Beschädigung, Verschlechterung, Diebstahls der Untergang der Ware aufgrund gesetzlicher Regelungen oder vertraglicher Vereinbarung gegen Dritte, insbesondere Versicherungsgesellschaften zustehen oder von ihm erworben wurden, an die FWWS Wienecke GmbH ab. Bis zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten durch den Käufer ist die FWWS Wienecke GmbH berechtigt, sofortige Abdeckung des eingeräumten Kredits zu verlangen, den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren zu verbieten und, ohne dass eine Inanspruchnahme der Gerichte notwendig ist, die sofortige Rücklieferung der aus den Beständen der FWWS Wienecke GmbH stammenden Waren zu verlangen. Zum Zwecke der Rücknahme der Ware wird der FWWS Wienecke GmbH von dem Käufer unwiderruflich das Recht eingeräumt, seine Geschäfte und Lagerräume zu betreten und die Ware aufzunehmen.
10. Jugendschutz
Alle Artikel, welche gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen unterliegen (insbesondere Spirituosen) können nur an volljährige Personen ausgeliefert werden. Zur Sicherung der Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ist der ausliefernde Mitarbeiter in Zweifelsfällen berechtigt, die Übergabe der Waren von der Vorlage des Personalausweises abhängig zu machen. Bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften trägt der Kunde eventuell entstehende Kosten.
11. Datenschutz
FWWS Wienecke GmbH garantiert ihren Kunden die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Teledienstdatenschutzgesetz. Kundendaten werden ausschließlich für den internen Betriebsablauf genutzt und auf keinen Fall an Dritte weitergegeben.
Kunden der FWWS Wienecke GmbH erklären sich bei Vertragsabschluss mit der Zusendung von Newsletter und E-Mail- Werbung einverstanden. Sollte ein Kunde diese Werbung nicht wünschen, so teilt er dies umgehend schriftlich (auch per Mail) mit. Der Kunde wird sodann aus dem Newsletter-Verteiler genommen.
12. Haftung
Eine etwaige Haftung der FWWS Wienecke GmbH aus der Anliefervereinbarung ist beschränkt auf den Warenwert, es sei denn es liegt vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten vor. Am Ort der Entgegennahme der bestellten Waren durch den Kunden, in der Regel an seiner Haus- bzw. Wohnungstür, geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Beschädigung der Waren auf den Kunden über.
Keine Haftung wird übernommen insbesondere für Beschädigungen, die beim Umräumen von Behältnissen oder Beladen in Behältnisse am Lieferort entstehen, also durch Handlungen, welche nicht zum Lieferauftrag gehören und die auf Bitten oder Verlangen des Kunden getätigt werden, insbesondere nicht an Böden.
II. Festausstattung
1. Geltungsbereich
Diese AGB sind ausschließliche Geschäftsgrundlage der Lieferung und Leistung der FWWS Wienecke GmbH (Vermieter) und dem Mieter. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Bedingungen des Mieters erkennt die FWWS Wienecke GmbH nicht an, es sei denn, die FWWS Wienecke GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Zustandekommen des Mietvertrags
Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Mieter das unverbindliche Angebot des Vermieters angenommen hat und dieser die Annahme schriftlich rückbestätigt hat. Eine Rückbestätigung ist auch durch Lieferung bzw. durch die Zurverfügungstellung der Leihgegenstände möglich.
3. Mietobjekte
Miet Objekte sind dem Katalog, der Bestellliste oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Es gelten die Auftrags- und Bestellnummern sowie die Objektbezeichnungen des Vermieters.
4. Mietpreis
Der Mietpreis der Mietobjekte bemisst sich nach der Preisliste des Vermieters in der jeweils aktuellen Fassung oder nach individuellem Angebot. Es wird pro angefangenen Kalendertag berechnet. Ist zusätzlich zum Mietpreis ein Preis für Reinigung ausgewiesen, so ist dieser unabhängig von Verschmutzung zu begleichen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Die Mietpreise verstehen sich ohne Transport. Der Mieter erkennt die Geltung der Preise und Konditionen an.
5. Mietzeit
Als vertraglichen Mietzeit gilt ausschließlich die vereinbarte Zeit; im Zweifel ein Tag (= 1 Mieteinheit). Die Mietzeit beginnt mit Abholung der Mietsache und endet mit Rückgabe. Ist Lieferung der Mietsache vereinbart, gilt der Tag des Anlieferungstransports als Beginn der Mietzeit. Ist eine Abholung der Mietsache vereinbart, gilt der Tag des Abholtransportes als Mietende.
6. Verlängerung der Mietzeit
Für eine Verlängerung der Mietzeit ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, die mindestens 12 Stunden vor Ablauf der Mietzeit auf Kosten des Mieters eingeholt werden muss. Der Vermieter hat nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit das Recht, die zusätzlich angefallene Zeit entsprechend der Preisliste abzurechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. Einer Verlängerung der Mietzeit durch Vorenthaltung bzw. Inbesitznahme durch den Mieter wird ausdrücklich widersprochen.
7. Haftung für Schäden
Leihgegenstände werden nur für die vereinbarte Zeit unter Ausschluss jeder Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung folgen, überlassen. Der Mieter trägt die Verantwortung für die gemieteten Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Der Kunde verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln, vollständig, in ordentlichen Zustand und gereinigt zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes Leihgerät ist zum Zeitwert durch den Entleiher zu ersetzen. Die Rückgabe kann grundsätzlich nur zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Die Abnahmekontrolle ist erst im Lager möglich. Die Rücknahme erfolgt daher grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Unversehrtheit. Beschädigtes Gerät wird von einem Fachbetrieb nach Wahl der FWWS Wienecke GmbH repariert. Die Reparaturkosten trägt der Entleiher.
8. Stornierung
Die Stornierung des Auftrags ist bis zu 14 Tagen vor der vereinbarten Abholung bzw. Lieferung für den Mieter kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin, fallen 50 % des vereinbarten Mietpreises, danach der volle Mietpreis an. Von den anfallenden Gebühren werden Einkünfte aus anderweitiger Vermietung und ersparte Aufwendungen abgezogen.
9. Gefahrübergang
Ort des Gefahr- und Haftungsübergangs ist stets am jeweiligen Lager des Vermieters. Der Vermieter sorgt dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf den Mieter in einwandfreiem Zustand ist, der Mieter bestätigt dies mit einwendungsfreier Übernahme. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn die Mietsache bei der Anlieferung/Übergabe nicht vollständig, beschädigt, verloren gegangen oder gestohlen wurde.
10. Transport
Ist Abholung durch den Mieter vereinbart, so hat der Mieter das Material in einem geschlossenen Transporter ordnungsgemäß gesichert auf eigene Gefahr und Kosten zu transportieren. Ist Lieferung vereinbart, so erfolgt dies auf Kosten und Risiko des Mieters. Der Vermieter liefert das Mietobjekt an und holt es zum vereinbarten Zeitpunkt frachtsicher verpackt wieder dort ab. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht als Fixtermine einvernehmlich vereinbart und schriftlich durch den Vermieter bestätigt wurden. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau der gemieteten Gegenstände. Der Mieter stellt sicher, dass dem Vermieter zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ein freier geeigneter Zugangsweg zur Verfügung steht. Treten bei An- und Abfahrt Schäden am Gelände und/oder an Gebäuden auf, die auf Ungeeignetheit des Zugangsweges zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Für Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung, die durch den Mieter verursacht wurden, haftet der Mieter insoweit, als jede angefangene Viertelstunde Wartezeit pro LKW mit 10,00 € und pro Mann mit 10,00 € zu Lasten des Mieters abgerechnet werden.
11. Unmöglichkeit
Ist die Vertragserfüllung für den Verwender unmöglich, kann der Mieter erst dann kündigen, nachdem dem Vermieter eine angemessen Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde.
12. Mängelhaftung
Eine Haftung des Vermieters ist grundsätzlich ausgeschlossen im Fall von anfänglich vorhandenen Mängeln der Mietsache, wenn die Mängel trotz Erkennbarkeit nicht vom Mieter angezeigt worden sind oder im Falle von höherer Gewalt. Sind Mängel vorhanden, steht dem Mieter kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache zu.
13. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist bei Übernahme der Leihgegenstände sofort fällig.
III. Transport/Spedition
Die FWWS Wienecke GmbH arbeitet, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ausschließlich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer neusten Fassung.
FWWS Wienecke GmbH setzt voraus, dass der eingesetzte Sub-Unternehmer bzw. der eingesetzte Fahrer die Voraussetzung der aktuellen aufgabenbezogenen 1.3 ADR Unterweisung für die Beförderung gefährlicher Güter nachweislich erfüllt und die Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an dessen Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, entsprechend umgesetzt sind. Die Unterweisungs-Zertifikate werden durch FWWS Wienecke GmbH stichprobenartig überprüft und eingefordert. Für die Abfahrtskontrolle ist der Fahrzeugführer bzw. für das Ausrüsten der eingesetzten Fahrzeuge der Beförderer (Sub-Unternehmer) verantwortlich, eine gesonderte Fahrzeugkontrolle durch die FWWS Wienecke GmbH erfolgt nicht.
Aufzeichnungen der nach diesem Kapitel erhaltenen Unterweisung sind vom eingesetzten Sub-Unternehmer bzw. eingesetzten Fahrer aufzubewahren und FWWS Wienecke GmbH der der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
IV. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist grundsätzlich Obertshausen, soweit andere Gesetze dem nicht widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
V. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhersehbare Lücke aufweisen.
Stand: 1.2.2010